Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie mal das Auto Ihres Kunden fahren – Lotsenversicherung!
Beispiel:
Taxifahrer Mustermann befördert auftragsgemäß das Fahrzeug des fahruntüchtigen Kunden Party an einen bestimmungsgemäßen Ort.
Dabei verursacht Taxifahrer Mustermann schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem auch ein weiteres Fahrzeug beschädigt wird.
Das Fahrzeug des Kunden Party muss zur Reparatur in die Werkstatt, weshalb Kunde Party als selbständiger Handelsvertreter einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur benötigt.
Wer bezahlt was?
Drittschäden: KFZ- Haftpflicht des Kunden Party, wobei dieser seinen
Schadensfreiheitsrabatt verliert
Schäden am Kundenfahrzeug: übernimmt die Lotsenversicherung
Mietwagenkosten des Kunden Party: übernimmt die Lotsenversicherung
Wer kann sich versichern?
Taxivereinigungen und Funkzentralen, die Mitglieder können geschlossen oder einzeln beitreten. Taxi- oder Mietwagenunternehmen, sofern alle Taxen oder Mietwagen bei der VDK versichert sind
Deckung
Haftpflicht unbegrenzt, einschließlich Sach- und Vermögensschäden
Jahresbeiträge * | Pro Konzession | Mindestbeitrag |
Ohne Selbstbeteiligung | 17,40 EUR | 290,00 EUR |
Mit 150 EUR Selbstbeteiligung | 15,66 EUR | 261,00 EUR |
Mit 300 EUR Selbstbeteiligung | 13,92 EUR | 232,00 EUR |
Mit 500 EUR Selbstbeteiligung | 12,18 EUR | 203,00 EUR |
Mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung | 10,44 EUR | 174,00 EUR |
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